Allgemeine Geschäftsbedingungen für Planungsdienstleistungen
der Firma ars modi, Inhaber Thomas Kriesche
Geltungsbereich
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma ars modi zugrunde.
Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten allein oder in Verbindung mit dem Angebot und der Auftragsbestätigung seitens ars modi.
Spätestens mit der Bestellung oder Entgegennahme der Leistungen oder Leistungsergebnisse durch den Kunden gelten diese Bedingungen als angenommen.
Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, z.B. durch einen ebenfalls auf diese AGB verweisenden Werkvertrag.
Abweichende Bedingungen des Kunden, die nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Bestellung des Kunden vorbehaltlos ausgeführt wird.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
Vertragsgegenstand ist die im Angebot, ggf. der Auftragsbestätigung oder einem Werkvertrag beschriebene Leistung.
Der Vertrag mit ars modi kommt durch kundenseitige Bestellung, Auftragsbestätigung
oder der Annahme der Ware zustande. Zur Wahrung der Schriftform reicht Textform aus (Email, Fax u.a.). Eine Bestellung des Kunden, die als Angebot zum Vertragsabschluss zu qualifizieren ist, kann innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Produkte innerhalb der gleichen Frist angenommen werden.
Die schriftliche Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag unverzüglich ausgeführt wird. In diesem Fall ist die Rechnung gleichzeitig Auftragsbestätigung.
Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung per Post oder Fax.
Die Mitarbeiter oder Subunternehmer der Firma ars modi sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des Vertrages hinausgehen.
Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht erheblich, so ist ars modi unter vorheriger Androhung zur Kündigung und Abrechnung des Auftrages berechtigt.
Angebote
Die Angebote der Firma ars modi sind freibleibend und unverbindlich es sei denn, dass diese ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Verbindlich wird erst die auf die kundenseitige Bestellung folgende Auftragsbestätigung.
Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Firma ars modi an die in dem Angebot genannten Preise zuzüglich der bei Rechnungsstellung gesetzlichen Umsatzsteuer, 14 Tage lang.
Preise
Es gelten die jeweils in Angebot, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag festgelegten Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die in Angebot, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Festpreisvereinbarung zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Geschmackliche Änderungen, Korrekturwünsche und nachträgliche Änderungen und Leistungen müssen vom Auftraggeber besonders vergütet werden. Durch mangelnde Qualität der Vorlagen des Auftraggebers entstehende Mehraufwendungen werden ebenfalls gesondert in Rechnung gestellt.
Soweit nicht durch ein Angebot, eine Auftragsbestätigung, einen Vertrag oder eine andere schriftliche Vereinbahrung anders festgelegt, werden Arbeitsleistungen nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand und nach einem von der Firma ars modi festgesetzten Stundensatz berechnet.
Von Preisen, die aus einem Angebot, einer Rechnung oder sonstiger Ausweisung hervorgehen, kann in keinem Fall der Anspruch auf Wiederholung des Preis/Leistungsverhältnisses abgeleitet werden.
Sollten die Leistungsergebnisse nicht per Datentransfer oder CD-Rom geliefert werden, trägt der Kunde die Kosten für den Versand bzw. Lieferung.
Entwürfe
Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch ars modi mit dem Ziel des Vertragsabschlusses mit dem Auftraggeber erfolgt, unbeschadet im Einzelfall abweichender Regelungen, gegen Zahlung des mit dem Auftraggeber dafür vereinbarten Entgelds (Entwurfshonorar), mindestens jedoch in Höhe von 70% des dadurch entstandenen Aufwandes. Das Entwurfshonorar wird, im Falle der Auftragserteilung auf die Vergütung von ars modi angerechnet. Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte bleiben bei der Berechnung des Entwurfshonorars bei ars modi. Werden im Rahmen des Entwurfes vorgelegte Arbeiten dagegen vereinbarungsgemäß voll bezahlt, gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte im Rahmen des Vertragszwecks auf den Auftraggeber über.
Leistungserfüllung
Texte, Skizzen Entwürfe, Probedrucke usw., die, nach Absprache mit dem Kunden zwecks zügiger Arbeitsaufnahme in seinem Sinne, noch vor Bestellung und Auftragsbestätigung erstellt werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
Mit der Übergabe der Pläne/Dateien an den Kunden gilt die vertragsgemäße Leistung durch ars modi als erfüllt. Die Übergabe erfolgt mittels Datenträger und oder Datenübermittlung.
Aufträge und Leistungen werden gemäß Beschreibungen des Auftraggebers durchgeführt.
ars modi kann vom Auftraggeber bestellte Leistungen, ganz oder teilweise bei Subunternehmern anfertigen lassen.
ars modi ist zu Teilleistungen berechtigt, die anteilig zu vergüten sind.
Liefer- und Leistungszeiten
Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben. Die angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn die technischen Fragen abgeklärt sind. Ebenso hat der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen, insbesondere für die Beibringung der für die Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben zu sorgen und gegebenenfalls eine vereinbarte Anzahlung zu leisten.
Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.
Für die Dauer der Prüfung von Vorabzügen (s. §10 Korrekturen und Haftung) ist gegebenenfalls die Lieferzeit unterbrochen. Und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt hat die Firma ars modi auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. ars modi ist berechtigt die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten.
ars modi ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht verwendbar.
7. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von ars modi setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
Gefahrübergang
Mit der Übergabe der Unterlagen an die den Versand ausführenden Unternehmen, gehen alle Gefahren auf den Kunden über. Bei Sendungen an ars modi trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Unterlagen/Daten bei ars modi, sowie die gesamten Transportkosten. Keine Haftung für unverlangte Unterlagen jeglicher Art.
Der Gefahrübergang erfolgt ebenso bei Versendung per E-Mail oder persönlicher Übergabe.
Korrekturen und Haftung
Vorabzüge und Ausdrucke sind vom Auftraggeber ausnahmslos auf Fehler zu überprüfen und ars modi druck- und/oder produktionsreif erklärt zurück zugeben.
Wird die Übersendung eines Vorabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Fehler grundsätzlich auf grobes Verschulden.
Bei Änderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen einschließlich der Kosten des EDV-Stillstandes zu Lasten des Auftraggebers.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die erhaltenen Leistungsergebnisse auf Vollständigkeit und nochmals auf Richtigkeit zu prüfen und gegebenenfalls Fehler unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Werktagen zu melden.
Alle übergebenen Daten, Zeichnungen und Unterlagen gelten nach Ablauf von 4 Werktagen als geprüft und als vollständig und fehlerlos befunden. Spätestens mit der weiteren Nutzung der Daten und Unterlagen, insbesondere der Weitergabe an Dritte und der Verwendung für Fertigungsaufträge gelten die Daten als abgenommen und die vertragliche Leistung oder Teilleistung als erfüllt.
Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. ars modi hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für alle Schäden, die durch etwaige zeichnerische, planerische oder konstruktive Fehler entstehen können.
Konstruktive Lösungen, Detailkonstruktionen, Berechnungen und Auslegungen jeder Art, die über die Anfertigung von Zeichnungsunterlagen nach Vorlage des Auftraggebers hinausgehen, erfolgen grundsätzlich in ausschließlicher Verantwortung und Haftung des Auftraggebers.
Geringfügige Abweichungen von der Auftragsbeschreibung und Unklarheiten sowie geschmackliche Änderungen bei der Auftrags- und/oder Leistungsbeschreibung gehen zu Lasten des Auftraggebers und berechtigen nicht zu einer Beanstandung.
Schadensersatzansprüche gegen ars modi, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, sind ausgeschlossen.
Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen haben wir in keinem Falle Einzustehen. ars modi verpflichtet sich jedoch, eventuelle Ersatzansprüche gegen unsere Vorlieferanten an den Auftraggeber abzutreten.
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte insbesondere Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt ars modi von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
Urheber- und Nutzungsrechte
Bis zu Erfüllung aller Forderungen, die der Firma ars modi aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich ars modi das Eigentum und vollständiges Urheberrecht an den gelieferten Waren, bzw. ausgeführten Leistungen, vor (Vorbehaltsware).
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu nutzen, zu verarbeiten und zu veräußern, so lange er nicht im Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauft oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtliche Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an ars modi ab.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde den Dritten auf das Eigentum der Firma ars modi hinweisen und die Firma ars modi unverzüglich benachrichtigen, damit sie ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ars modi die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
Bei Vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug - ist ars modi berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen.
Nach vollständiger Zahlung aller Beträge (ggf. auch älterer Schulden) tritt ars modi alle Urheber- und Besitzrechte an den Kunden ab, und wird keine Ansprüche bezüglich eventueller Patentanmeldungen stellen.
ars modi kann auf den Leistungsergebnissen mit Zustimmung des Auftraggebers auf seine Leistung hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat. ars modi ist berechtigt, auch ohne Zustimmung des Auftraggebers Leistungsergebnisse für seine Eigenwerbung unentgeltlich zu reproduzieren und zu nutzen.
Eigentumsrecht Zwischenprodukte
Zwischenprodukte wie Vorabzüge, Skizzen und Daten deren Anfertigung zur Erfüllung eines Auftrags nötig sind, verbleiben, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, im Besitz von ars modi.
Für fremdes Material, welches vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurde und das nach Erledigung des Auftrags vom Auftraggeber nicht innerhalb 4 Wochen zurückgefordert wird, übernimmt ars modi keine Haftung.
Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der Firma ars modi sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. ars modi ist berechtigt, Zahlungen des Kunden zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen.
Bei höheren Arbeitsleistungen oder längerer Leistungsdauer können Zwischenrechnungen gestellt werden, die der Abschlagszahlung dienen.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma ars modi über den Betrag verfügen kann.
Wechsel und Schecks werden nicht akzeptiert.
Gerät der Kunde in Verzug, 30 Tage nach Fälligkeit einer Rechnung, so ist die Firma ars modi berechtigt, von dem Zeitpunkt ab, ohne dass es einer gesonderter Mahnung bedarf, Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen als pauschalen Schadensersatz zu verlangen.
Der Kunde ist zu Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mangelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
Geheimhaltung
Falls nicht ausdrücklich, schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der Firma ars modi im Zusammenhang mit einem Auftrag (bzw. Bestellung) unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen mit der Firma ars modi, auch mit ausländischen Auftraggebern und Vertragspartnern, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Nürtingen.
Sollte eine Bestimmung in diesen AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.